Rückstauversicherung

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Haftung des Grundstückseigentümers

Neues BGH-Urteil zur Haftung des Grundstückseigentümers Der BGH hat entschieden, dass Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken unter besonderen Umständen für Rückstauschäden haften können, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen (BGH, Urteil vom 24.08.2017, Az. III ZR 574/16). Dabei hat der BGH auch entschieden, dass im Falle, dass der geschädigte Nachbar selbst […]