Wegerecht aus Gewohnheit

BGH – Entscheidung zum Wegerecht

Kein Wegerecht aus Gewohnheit!

In einem neuerlichen Fall hat der BGH in seiner Entscheidung vom 24.01.2020 sich klar dahingehend ausgesprochen, dass es ein Wegerecht aus Gewohnheit nicht gibt. Auch Nachbarn, welche Jahre – oder Jahrzehntelang über ein angrenzendes Grundstück gefahren sind, haben kein Recht zu dieser Vorgehensweise, wenn kein entsprechendes Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist.

Ein sogenanntes Wegerecht aus Gewohnheit gibt es laut Auffassung des BGH nicht. Nur wenn ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, hat der Nachbar eine gesicherte Berechtigung zur Ausübung desselben.

Nur in einem Fall, in welchem die ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks nicht anders möglich ist, als über das Grundstück des Nachbarn zu gehen oder zu fahren, muss ein sogenanntes Notwegerecht eingeräumt werden. Hierfür ist grundsätzlich Notwegerente zu bezahlen.

Gerne kann ich Sie ausführlicher zu diesem Thema oder ähnlichen Themen beraten.

 

Renate Winter

Rechtsanwältin

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